Vogelgrippe im Landkreis Meißen bestätigt
Im Landkreis Meißen gibt es erneut einen Fall von Vogelgrippe. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht inzwischen bestätigt.
Betroffen ist ein Geflügelbetrieb in der Gemeinde Ebersbach, nahe Radeburg. Rund 80.000 Legehennen müssen dort sicherheitshalber getötet werden.
Bereits im November gab es einen Ausbruch bei Puten in einem Betrieb ebenfalls in Ebersbach. Die jetzt betroffene Anlage liegt am Rand der derzeit bestehenden Überwachungszone.
Stallpflicht im Landkreis und Umgebung
Das Landratsamt Meißen hat mittels Allgemeinverfügungen eine weitere Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen. Die neue Überwachungszone überschneidet sich in weiten Teilen mit der bestehenden Überwachungszone und reicht bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden. Die Stallpflicht im gesamten Landkreis Meißen für Geflügel über 50 Tiere sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und - märkten bleiben bestehen. Auch für kleinere Geflügelhaltungen wird die Aufstallung empfohlen.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.
Weitere Informationen
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/aktuelles-info-material-zur-gefluegelpest-9552.html
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/gefluegelpest.html
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/tierseuchen-infobrief.html
