Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Gewinnspiele, Verlosungen, Versteigerungen und sonstige Höreraktionen

 

 

Zur Steigerung der Attraktivität des Hörfunkprogramms Radio Zwickau sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioZwickau.de, der Radio Zwickau App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter Gewinnspiele, Verlosungen, Versteigerungen und sonstige Höreraktionen (= Aktionen) durch. Soweit im Einzelfall keine gesonderten aktionsbezogenen Teilnahmebedingungen bekanntgegeben werden, erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden:

 

1.         Veranstalter

Veranstalter ist die Radio Zwickau BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Zwickau, vertreten durch die BCS Broadcast Sachsen Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Utassy, Kornmarkt 8, 08056 Zwickau.

 

2.         Bekanntgaben

Soweit nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Hörfunkprogramm Radio Zwickau und/oder auf der Internetpräsentation www.RadioZwickau.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

 

3.         Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Soweit nicht ausdrücklich anders bekanntgegeben, ist die Teilnahme an Aktionen unentgeltlich.   

 

4.         Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Juristische Personen und rechtsfähige Handelsgesellschaften sind, jeweils vertreten durch ihre Vertretungsberechtigten, nur teilnahmeberechtigt, wenn dies ausdrücklich bekanntgegeben wird. Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, mit ihm verbundener Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen. 

 

5.         Anmeldung zur Teilnahme 

 

a)   Zeitraum und Ablauf von Aktionen werden vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben.

 

b)   Zur Teilnahme an einer Aktion muss der Teilnahmeberechtigte dem Veranstalter auf dem bekanntgegebenen Weg  

 

  • seinen Namen und Vornamen, 
  • sein Alter und 
  • eine Telefonnummer mitteilen,
  • diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen zustimmen,
  • dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Aktion (z. B. für Rückfragen, Rückruf bei Verbindungstrennung, Gewinnmitteilung) erlauben und
  • die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen (= Teilnehmer).

 

Der Veranstalter kann bei entsprechender Bekanntgabe zusätzlich weitere Angaben, insbesondere einer Anschrift, einer E- Mailadresse und/oder eines Lösungsvorschlages verlangen. 

 

c)   Bei einer Teilnahmemöglichkeit mittels E- Mail darf der Teilnehmer nur unter einer E- Mailadresse teilnehmen. Mehrfachteilnahmen eines Teilnehmers, insbesondere unter verschiedenen E- Mailadressen berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers.

 

d)   Bei einer telefonischen Teilnahmemöglichkeit wird die Telefonnummer vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben. Im Rahmen dieser Bekanntgabe wird der Gebührenhinweis der genutzten Tarifgasse kommuniziert:

 

  • Anrufe unter der Vorwahl 0800 sind aus allen Telefonnetzen der Bundesrepublik Deutschland kostenlos. 
  • Bei Verwendung einer Ortsvorwahl bestimmen sich die Kosten eines Anrufs nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch). 
  • Anrufe unter der Vorwahl 01801 verursachen Telefonkosten von 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen sind die Kosten deutlich höher und können maximal 42 Cent pro Minute erreichen. 
  • Anrufe aus dem deutschen Festnetz unter der Vorwahl 01378 verursachen Kosten von 50 Cent pro Verbindung. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können die Kosten deutlich höher sein.

 

Telefonkosten fallen auch an, wenn ein persönliches Gespräch nicht zustande kommt oder der Teilnehmer nicht ins Sendestudio durchgestellt wird und dementsprechend gegebenenfalls keinen Lösungsversuch erhält. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern die Nutzung eines deutschen Festnetzanschlusses, auf ihr Telefonverhalten zu achten und Telefonkosten regelmäßig zu kontrollieren. Es besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Servicenummern durch den jeweiligen Netzbetreiber sperren zu lassen.

 

6.         Ermittlung von Gewinnern

 

  1. Soweit nicht anders bekanntgegeben, werden Gewinner aus allen Teilnehmern, soweit verlangt aus allen Teilnehmern mit dem richtigen Lösungsvorschlag, nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) ermittelt.
  1. Besteht ausschließlich eine telefonische Teilnahmemöglichkeit, wählt der Veranstalter hiervon abweichend und soweit nicht anders bekanntgegeben, aus allen eingehenden Anrufen nach dem Zufallsprinzip mindestens einen bis maximal vier Anrufe aus. Von diesen Teilnehmern nimmt ein Mitarbeiter des Veranstalters die zur Teilnahme mitzuteilenden Daten nach Ziffer 5 b) auf und prüft die ernsthafte Teilnahmeabsicht. Es werden aber keine Angaben zu einem Lösungsvorschlag abgefragt. Der Veranstalter wird sich lediglich nach der Teilnahmeabsicht erkundigen, um zu verhindern, dass die Telefonleitungen durch irrtümliche Anrufe blockiert werden. Die Teilnehmer sind zur Vermeidung von Missverständnissen gehalten, Lösungsvorschläge nicht von sich aus mitzuteilen. 

 

Gibt ein Teilnehmer die zur Teilnahme mitzuteilenden Daten nach Ziffer 5 b) nicht oder nicht vollständig an oder stellt sich eine fehlende Teilnahmeabsicht heraus, werden das Telefonat vom Veranstalter beendet (= Ausschluss des Teilnehmers) und ein weiterer Anruf entgegengenommen. Anderenfalls wird dem Teilnehmer eine von vier Telefonleitungen ins Sendestudio zugeteilt. Diese Zuteilung einer Telefonleitung begründet noch keinen Gewinnanspruch.

 

Sobald entweder vier Telefonleitungen belegt sind oder zwar nur ein bis drei Telefonleitungen belegt sind, der Veranstalter aber keine weiteren Telefonleitungen mehr zuteilen wird, spätestens jedoch nach dem Ablauf von zehn Minuten endet die Teilnahmemöglichkeit. Sollte eine Teilnahme nicht unentgeltlich sein, wird die Telefonnummer abgeschaltet. Sodann wählt der Moderator im Sendestudio nach dem Zufallsprinzip eine der Telefonleitungen aus, denen ein Teilnehmer zugeteilt ist und nimmt den Anruf entgegen. Sofern kein Lösungsvorschlag abgefragt wird, gewinnt der Teilnehmer, der sich in dieser Telefonleitung befindet (= Gewinner). Anderenfalls darf er einen Lösungsversuch unternehmen und gewinnt, wenn sein Lösungsvorschlag richtig ist. Die Telefonverbindungen der Teilnehmer in den anderen Telefonleitungen werden getrennt. 

 

Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet, sobald eine Entgegennahme der Telefonleitung durch den Moderator im Sendestudio erfolgt. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen. 

 

Wird die Telefonverbindung eines Teilnehmers nach der Mitteilung der Angaben nach Ziffer 5 b) aus anderen als den vorgenannten Gründen getrennt, wird der Veranstalter mindestens einen Rückruf unter der vom Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Misslingt er, erfolgt die Auswahl unter den verbliebenen Teilnehmern. 

 

c)   Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und technischen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.

d)   Soweit ein Lösungsvorschlag abzugeben war, wird die richtige Lösung für mindestens drei Tage auf der Internetpräsentation www.RadioZwickau.de bekanntgegeben.   

 

7.         Gewinn 

Gewinne werden vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben. Weiterführende Leistungen und Nebenkosten (z. B. für An- und Abreise zu einem Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen und Versicherungen) werden vom Veranstalter nur getragen, soweit dies ausdrücklich bekanntgegeben ist. Soweit keine Geldbeträge ausgelobt sind, ist eine Barauszahlung ausgeschlossen. Gewinne werden nur dem Gewinner persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses übergeben. An Minderjährige unter 16 Jahren werden keine Gewinne ausgeschüttet. 

 

8.         Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende von Aktionen nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Telefonnummer, gegebenenfalls Anschrift und/oder E- Mailadresse sowie Fälle von Ziffer 5 c) Satz 2, Ziffer 6 b) Sätze 6 und 17 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.

 

9.         Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens und in Verbindung mit der Aktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Aktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Aktion einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass sein Name durch den Veranstalter im Hörfunkprogramm Radio Zwickau genannt wird sowie sein Name und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Aktion in den programmbegleitenden Angeboten, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioZwickau.de, der Radio Zwickau App und den Social Media- Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Aktion sowie der Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Aktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.

 

10.       Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffern 5 und 6 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Aktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

 

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich der Verarbeitung seiner gemäß den Ziffern 5, 6 und 9 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten (https://www.radiozwickau.de/datenschutz-nutzungsbedingungen/) sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.

 

11.       Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf von Aktionen sowie zum Gewinn zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben auf der Internetpräsentation www.RadioZwickau.de.

 

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

 

Gewinne werden häufig von Dritten gesponsert und von diesen Sponsoren zugestellt. Der Veranstalter kann deshalb nicht für versandbedingte Verzögerungen der Gewinnzustellung einstehen.

 

12.       Abbruch von Aktionen

Der Veranstalter behält sich vor, Aktionen abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch einer Aktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

 

13.       Ausschluss des Rechtsweges 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.