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Schlüsseldienst bekommt Strafbefehl wegen Wuchers

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Ein Marienthaler hatte den Schlüsseldienst gerufen. Die Tür war ins Schloss gefallen, in der Wohnung schrie sein Baby. Der Helfer in der Not kam und verlangte nach getaner Arbeit 1.400 Euro. Er wurde wegen Wuchers angezeigt. Dem Mitarbeiter sollte am Mittwoch vorm Amtsgericht Zwickau der Prozess gemacht werden, doch der 26-Jährige kam nicht. In Abwesenheit des Mannes wurde der Schlüsseldienst belangt. Die Firma kassierte einen Strafbefehl über knapp 2.300 Euro.