300 Sozialstunden für Bauunternehmer aus Zwickau
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Wegen Sozialversicherungsbetrugs, Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt hat das Amtsgericht Chemnitz einen Bauunternehmer zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss der Verurteilte nicht. Die Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 48-Jährige aus dem Kreis Zwickau muss aber 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Es soll zwischen Januar 2008 und Februar 2011 ein Gesamtschaden von rund 735 000 Euro entstanden sein. Der Angeklagte habe gestanden. Das sei strafmildernd berücksichtigt worden, hieß es. Der Baubetrieb führte Schalungs- und Eisenflechtarbeiten aus.