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300 Sozialstunden für Bauunternehmer aus Zwickau

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Wegen Sozial­ver­si­che­rungs­be­trugs, Steuer­hin­ter­zie­hung und Verun­treuung von Arbeits­ent­gelt hat das Amtsge­richt Chemnitz einen Bauun­ter­nehmer zu zwei Jahren Haft verur­teilt. Ins Gefängnis muss der Verur­teilte nicht. Die Freiheits­strafe wurde für drei Jahre zur Bewäh­rung ausge­setzt. Der 48-Jährige aus dem Kreis Zwickau muss aber 300 Stunden gemein­nüt­zige Arbeit leisten. Es soll zwischen Januar 2008 und Februar 2011 ein Gesamt­schaden von rund 735 000 Euro entstanden sein. Der Angeklagte habe gestanden. Das sei straf­mil­dernd berück­sich­tigt worden, hieß es. Der Baube­trieb führte Schalungs- und Eisen­flech­t­ar­beiten aus.