Adventsshopping: Stadt verhängt Bußgelder
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Gegen die drei Händler, die am zweiten Advent trotz Verbotes ihre Läden öffneten, hat die Stadt nach eigenen Angaben empfindliche Geldbußen verhängt. Wie hoch sie sind, wurde nicht veröffentlicht. Eine Rathaussprecherin nannte dafür datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Gründe. Die große Zeitspanne zwischen Vergehen und Ahndung war einem Gerangel um Zuständigkeiten geschuldet. Erst in der vergangenen Woche habe das Rechtsamt die Bußgeldakten von der Landesdirektion Dresden erhalten.