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Adventsshopping: Stadt verhängt Bußgelder

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Gegen die drei Händler, die am zweiten Advent trotz Verbotes ihre Läden öffneten, hat die Stadt nach eigenen Angaben empfind­liche Geldbußen verhängt. Wie hoch sie sind, wurde nicht veröf­fent­licht. Eine Rathaus­spre­cherin nannte dafür daten­schutz- und wettbe­werbs­recht­liche Gründe. Die große Zeitspanne zwischen Vergehen und Ahndung war einem Gerangel um Zustän­dig­keiten geschuldet. Erst in der vergan­genen Woche habe das Rechtsamt die Bußgeld­akten von der Landes­di­rek­tion Dresden erhalten.