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Amt gibt Hinweise zu Grundsteuerzahlungen ab Januar

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Ab Januar gilt die neue Rechtslage für die Grundsteuer. Die Stadt Zwickau bittet darum, keine Zahlungen ohne neuen Bescheid zu veranlassen. Vielmehr sei der neue Grundsteuerbescheid abzuwarten, heißt es aus dem Amt für Finanzen. Sollte ein Dauerauftrag erteilt worden sein, müsse dieser gelöscht und nach Erhalt des Jahresbescheides 2025 wieder neu eingerichtet werden. Wer die Steuer per Lastschrift einziehen lässt, muss nichts weiter tun.