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Anfang März mündliche Verhandlung zu NPD-Verbotsverfahren

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Die Bundes­länder haben im NPD-Verbots­ver­fahren eine wichtige Hürde genommen.Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt teilte mit, dass Anfang März eine mündliche Verhand­lung angesetzt wird. Die Richter wollen an drei Tagen in einer öffent­li­chen Erörte­rung prüfen, ob die rechts­ex­treme Partei wegen ihrer mögli­chen Verfas­sungs­feind­lich­keit verboten werden muss. Der Bundesrat hatte den Verbots­an­trag im Dezember 2013 gestellt. Sachsens Innen­mi­nister Markus Ulbig begrüßte die Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts. Damit sei man "einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der rechts­ex­tremen NPD voran­ge­kommen", erklärte er am Montag in Dresden. "Nun kann endlich vor dem höchsten deutschen Gericht die inhalt­liche Ausein­an­der­set­zung mit der menschen­ver­ach­tenden Ideologie der NPD geführt werden." Der Politik­wis­sen­schaftler Hendrik Träger sieht gute Gründe und Chancen für ein Verbot der rechts­ex­tremen NPD. "Wenn das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt im März 2016 drei Tage darüber verhan­deln will, muss es zumin­dest erheb­liche Zweifel an der Verfas­sungs­mä­ßig­keit der NPD haben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Hätte es erheb­liche Zweifel an einem Verbot gehabt, wäre es wohl nicht erst zum Haupt­sa­che­ver­fahren gekommen.