Anfang März mündliche Verhandlung zu NPD-Verbotsverfahren
Die Bundesländer haben im NPD-Verbotsverfahren eine wichtige Hürde genommen.Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass Anfang März eine mündliche Verhandlung angesetzt wird. Die Richter wollen an drei Tagen in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Sachsens Innenminister Markus Ulbig begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit sei man "einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der rechtsextremen NPD vorangekommen", erklärte er am Montag in Dresden. "Nun kann endlich vor dem höchsten deutschen Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie der NPD geführt werden." Der Politikwissenschaftler Hendrik Träger sieht gute Gründe und Chancen für ein Verbot der rechtsextremen NPD. "Wenn das Bundesverfassungsgericht im März 2016 drei Tage darüber verhandeln will, muss es zumindest erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der NPD haben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Hätte es erhebliche Zweifel an einem Verbot gehabt, wäre es wohl nicht erst zum Hauptsacheverfahren gekommen.