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Angeklagter darf ohne Genehmigung im Gericht Zwickau filmen

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Wer gefilmt wird und gegen seinen Willen davon Aufnahmen veröf­fent­licht werden, kann Anzeige erstatten. Darauf weist Staats­an­wältin Ines Leonhardt hin nach Zwischen­fällen am Mittwoch bei einem Prozess am Amtsge­richt Zwickau.

Einer von drei wegen Verleum­dung der Oberbür­ger­meis­terin angeklagten Männer hatte ohne Geneh­mi­gung Justiz­an­ge­stellte und Journa­listen gefilmt. Das allein sei in einem öffent­li­chen Gerichts­ge­bäude nicht strafbar, eine Veröf­fent­li­chung unter Umständen schon, sagte Leonhardt am Donnerstag.

Der Prozess gegen das Trio geht am Mittwoch weiter. Die Angeklagten sollen Pia Findeiß auf Youtube unter­stellt haben, sie beher­berge IS-Terro­risten in ihrem Haus.