Angeklagter darf ohne Genehmigung im Gericht Zwickau filmen
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Wer gefilmt wird und gegen seinen Willen davon Aufnahmen veröffentlicht werden, kann Anzeige erstatten. Darauf weist Staatsanwältin Ines Leonhardt hin nach Zwischenfällen am Mittwoch bei einem Prozess am Amtsgericht Zwickau.
Einer von drei wegen Verleumdung der Oberbürgermeisterin angeklagten Männer hatte ohne Genehmigung Justizangestellte und Journalisten gefilmt. Das allein sei in einem öffentlichen Gerichtsgebäude nicht strafbar, eine Veröffentlichung unter Umständen schon, sagte Leonhardt am Donnerstag.
Der Prozess gegen das Trio geht am Mittwoch weiter. Die Angeklagten sollen Pia Findeiß auf Youtube unterstellt haben, sie beherberge IS-Terroristen in ihrem Haus.