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Angeklagter im Prozess um Mordfall Heike Wunderlich bricht Schweigen

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Im Prozess um den fast 30 Jahre zurück­lie­genden Mord an Heike Wunder­lich hat der Angeklagte sein Schweigen gebro­chen. Der gesund­heit­lich angeschla­gene 61-Jährige äußerte sich zwar weiterhin nicht zu den Tatvor­würfen. Im Rahmen einer sogenannten Verständ­nis­prü­fung aber beant­wor­tete er am Donnerstag am Landge­richt Zwickau Fragen zum Inhalt des Verfah­rens­tages. Dabei ging es um Angaben und Aussagen einer früheren Freundin des Opfers, die als Zeugin vernommen wurde. Nach Ansicht der Neben­klage ist der Beschul­digte trotz der Folgen eines Schlag­an­falls zeitlich, räumlich und örtlich orien­tiert. Daher liege kein Grund vor, das Verfahren nicht fortzu­setzen. Es mag sein, dass der Mann nicht alles mitbe­komme, sagte Neben­klage-Anwalt Herbert Posner. Aber: „Nur, weil es langsam geht, heißt es nicht, dass es nicht zu Ende geführt wird.“Dem Angeklagten Helmut S. wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Frau in der Nähe von Plauen verge­wal­tigt und anschlie­ßend erdros­selt zu haben. Der Frührentner aus Gera ist seit einem Schlag­an­fall 2012 gehan­di­capt. Ein Gutachten hatte ihm attes­tiert, nur zwei Stunden pro Tag mit einer Pause dazwi­schen verhand­lungs­fähig zu sein. Nach neun Monaten in Unter­su­chungs­haft und drei Verhand­lungs­tagen hatten die Staats­an­walt­schaft und die Neben­klage Zweifel am Grad der Einschrän­kungen geäußert. Beide Parteien wollten es genauer wissen - und hakten am vierten Verhand­lungstag nach. Was kann der Angeklagte, was nicht? Kann er dem Prozess inhalt­lich folgen? In welchem Umfang kann er kommu­ni­zieren? Staats­an­walt Holger Illing sowie die Anwälte der Familie des Opfers, Posner und Guido Zengerle, befragten den Frührentner. Einige Fragen konnte er beant­worten, nach überlegen, stockend, abgehackt und aufgrund einer rechts­sei­tigen Lähmung nicht leicht zu verstehen. Einen zusam­men­hän­genden Satz sprach er nicht. Der Angeklagte war der Befra­gung der Zeugin gefolgt, indem er den Kopf mal in Richtung des Richters wendete, mal in Richtung der Zeugin. Dabei war nicht zu erkennen, wie viel des Inhalts er mitbekam.Illing: „War Heike Wunder­lich mit einem Fahrzeug unter­wegs?“ Angeklagter: „Ja.“ Illing: „Was für ein Fahrzeug?“ Angeklagter: „Moped.“ Der Staats­an­walt wollte das Ergebnis mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht bewerten.Die Zeugin war mit Heike Wunder­lich am Tag von deren Tod zusam­men­ge­wesen. Sie war von ihr mit ihrem Moped nach der Abend­schule nach Hause gebracht worden. In der Befra­gung ging es neben der Rekon­struk­tion des Tattages um mögliche Männer-Bekannt­schaften und Sexual­kon­takte der Getöteten. Die damalige Freundin beschrieb Heike Wunder­lich als zurück­hal­tend, aber beliebt. Fremde habe sie aus Vorsicht nicht mit ihrem Moped mitge­nommen. Der Angeklagte soll an diesem Freitag von der Justiz­voll­zugs­an­stalt Zwickau wieder ins Haftkran­ken­haus Leipzig überführt werden. Der Prozess wird am 5. Januar (9.00 Uhr) mit dem fünften Verhand­lungstag fortge­setzt.