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Angeklagter im Wunderlich-Mordprozess einschlägig vorbestraft

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Der Angeklagte im Prozess um den Mord an Heike Wunder­lich hat ein langes Vorstra­fen­re­gister. Am Donnerstag wurden Teile davon am Landge­richt Zwickau verlesen. Fakt ist, dass Helmut S. wegen sexueller Nötigung bereits eine Freiheits­strafe verbüßt hat. Der 61-jährige Mann aus Gera ist angeklagt, weil er am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und erdros­selt haben soll. Zu den Vorwürfen schweigt der Frührentner. Ausführ­lich ging es noch einmal um die DNA-Spuren, die im Zusam­men­hang mit dem Mord gefunden wurden. Am kommenden Montag soll dazu der verant­wort­liche Krimi­nal­haupt­kom­missar als Zeuge vernommen werden.