Angeklagter im Wunderlich-Mordprozess einschlägig vorbestraft
Zuletzt aktualisiert:
Der Angeklagte im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich hat ein langes Vorstrafenregister. Am Donnerstag wurden Teile davon am Landgericht Zwickau verlesen. Fakt ist, dass Helmut S. wegen sexueller Nötigung bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt hat. Der 61-jährige Mann aus Gera ist angeklagt, weil er am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt haben soll. Zu den Vorwürfen schweigt der Frührentner. Ausführlich ging es noch einmal um die DNA-Spuren, die im Zusammenhang mit dem Mord gefunden wurden. Am kommenden Montag soll dazu der verantwortliche Kriminalhauptkommissar als Zeuge vernommen werden.