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Anschlag auf Flüchtlingsheim - Haftstrafen für Täter

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Nach einem Brand­an­schlag auf ein Flücht­lings­heim in Crimmit­schau müssen drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landge­richt Zwickau verur­teilte den ältesten Täter am Dienstag zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brand­stif­tung.

Der 36-Jährige sei der Rädels­führer gewesen, hieß es. Er habe gleich zu Beginn des gemein­samen Abends angekün­digt, „das Ding wird heute Abend brennen.“ Ein 35-Jähriger soll vierein­halb Jahre ins Gefängnis, der jüngste Angeklagte (32) drei Jahre und neun Monate.

An der auslän­der­feind­li­chen Gesin­nung der Täter besteht nach Ansicht des Gerichts keine Zweifel. Diese hätten sie mehrfach zum Ausdruck gebracht. „Man kam zusammen, um sich zu besaufen und ein Zeichen gegen Asylbe­werber zu setzen“, sagte der Vorsit­zende Richter in seiner Urteils­be­grün­dung.

Die Männer hatten im November 2015 drei Molotow-Cocktails gegen die Fassade eines als Flücht­lings­un­ter­kunft genutzten Wohnhauses geworfen. Zum Zeitpunkt des Anschlags schliefen 39 Asylbe­werber in dem Gebäude, die Hälfte davon Kinder. Verletzt wurde niemand, weil die Brand­sätze von selbst erloschen oder ihr Ziel verfehlten.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitge­hend dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Die Vertei­diger hatten zum Teil deutlich mildere Strafen gefor­dert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Audio:

Gerichts­spre­cher Altfrid Luthe