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Auch Zschäpes Wahlverteidiger verlangt Aussetzung des NSU-Prozesses

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Der NSU-Prozess gerät erneut in Turbu­lenzen. Der Wahlver­tei­diger der Haupt­an­ge­klagten Beate Zschäpe, Hermann Borchert, hat am Donnerstag die Ausset­zung des Prozesses verlangt. Das würde faktisch bedeuten, dass das Verfahren geplatzt wäre. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden. Die Bundes­an­walt­schaft will Borcherts Antrag zuerst schrift­lich prüfen und dann eine Stellung­nahme abgeben. Borchert begrün­dete seinen Antrag damit, er habe keinen Zugang zu den vollstän­digen Prozess­akten erhalten. Das Gericht habe ihm die Akten nur digital auf CDs übersandt. Er habe darauf vertraut, dass sie komplett seien. Aller­dings habe das Gericht vor wenigen Wochen in einem Beschluss erklärt, die Vollstän­dig­keit der digitalen Bestände sei nicht garan­tiert. Aus demselben Grund hatte auch die Vertei­di­gung des wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Ralf Wohlleben die Ausset­zung beantragt. Auch darüber hat das Gericht noch nicht entschieden. Das NSU-Trio lebte von 1998 bis 2011 unent­deckt in Chemnitz und Zwickau. Die mutma­ß­li­chen Rechts­ter­ro­risten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen in der Zeit zehn Menschen ermordet und zwei Spreng­stoff­an­schläge verübt haben. Zschäpe ist als einzige Überle­bende des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ wegen Mittä­ter­schaft angeklagt. Der Prozess läuft im Mai seit drei Jahren.