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Aufhebung der Immunität von Nicolaus beantragt

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Für die mit Betrugs­vor­würfen konfron­tierte CDU-Landtags­ab­ge­ord­nete Kerstin Nicolaus wird es eng: Die Zwickauer Staats­an­walt­schaft hat für eine Straf­ver­fol­gung die Aufhe­bung ihrer Immunität beantragt, teilte Landtags­spre­cher Ivo Klatte mit. Die Behörde hatte gegen Nicolaus wegen des Verdachts der Untreue ermit­telt. Sie soll in ihrer Funktion als Bürger­meis­terin von Hartmanns­dorf Dienst­fahrten falsch abgerechnet haben. Erst wenn ihre Immunität aufge­hoben ist, kann Anklage erhoben oder ein Straf­be­fehl erlassen werden.