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Barber-Shops: Strenge Regeln und wenig Kontrollen

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Die Barber-Shops haben sich in letzter Zeit erstaunlich schnell ausgebreitet. Eine Bürgerin zählte im Juni-Stadtrat als Kostprobe zehn Zwickauer Adressen auf, wo so ein Barber sein Handwerk anbietet. Der Fraktionsvorsitzende der CDU wollte dazu von der Verwaltung Näheres wissen, vor allem zu den Kontrollen. Wie sich auch bei unseren Nachfragen zeigte, ist es schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen, und anders als viele denken.

Nach Angaben des Ordnungsamtes sind in Zwickau 127 Friseurbetriebe angemeldet – nur sechs davon haben als Tätigkeit Barbierleistungen oder Barber angegeben. Wie viele darüber hinaus ihren Salon als Barber-Shop führen - meist unter dem Zeichen der blau-rot-weißen Säule -, das müsste jemand nachzählen. Es hat aber nicht viel zu sagen, denn die Messlatte liegt für sie genauso hoch wie für jeden anderen Friseur.

Barbierleistungen - wie Bart stutzen und Männerhaare schneiden - seien dem Friseurhandwerk zuzuordnen und meisterpflichtig, stellte der Rathauspressesprecher klar – auch dort muss ein Meisterbrief vorliegen. Das heißt, so Mathias Merz: „Entweder ist der Gewerbetreibende selbst Friseurmeister oder der in Vollzeit angestellte Betriebsleiter besitzt den entsprechenden Nachweis.“

Kontrolliert wird anlassbezogen, antwortete Ordnungsbürgermeister Sebastian Lasch auf die erwähnte Anfrage der CDU, denn für eine turnusmäßige Bestreifung aller Gewerbearten fehle das Personal. Im vergangenen Jahr gab es zwei Kontrollen. Und dabei wurde ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung und gegen die Handwerksordnung festgestellt und geahndet. Der Fall wurde weitergeleitet an das Landratsamt und an die Handwerkskammer. Die Kreisbehörde kann eine Betriebsschließung anordnen.