Behörde: Diese beiden Autobahnauffahrten dürfen die Bauern nicht blockieren
Die Autobahnauffahrten Glauchau-West (A 4) und Zwickau-Ost (A 72) dürfen bei den Bauernprotesten am Montag nicht blockiert werden. Das hat der Landkreis Zwickau in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auch alle Autobahnzubringer und die Umleitungen für die Autobahnen müssen frei bleiben, heißt es darin.
Außerdem haben die Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass alle Blockaden jede Stunde für 20 Minuten aufgehoben und Einsatzfahrzeuge generell durchgelassen werden.
Der Kreisverwaltung seien weitere, unangemeldete Aktionen bekannt geworden, die das öffentliche Leben lahmlegen sollten, sagte Behördensprecher Sebastian Brückner. Die Beschränkungen habe man in Absprache mit Rettungsdiensten, Winterdiensten, Brand- und Katastrophenschützern erlassen.
Ob der Umstieg auf Busse und Bahnen funktioniert, ist fraglich. Zwar bieten die Städtischen Verkehrsbetriebe ihre Fahrten planmäßig an, „dennoch kann es zu Beeinträchtigungen auf allen Linien kommen“, teilte das Unternehmen mit. Vom Regionalverkehr RVW hieß es, man gehe nicht davon aus, dass eine fahrplangetreue Bedienung aller Linien und Haltestellen möglich ist.
Die Landwirte protestieren gegen die Politik der Bundesregierung, obwohl die bei der Kfz-Steuerbefreiung eingelenkt hat. Die bleibt. Zurückgenommen werden müssten auch die geplanten Belastungen beim Agrardiesel, verlangen die Bauern.