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Bauunternehmer müssen Unterkunft für Montagearbeiter voll bezahlen

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Bauun­ter­nehmer müssen ihren Angestellten auf Montage eine Unter­kunft stellen. Und sie dürfen dafür kein Geld mehr von der Auslöse abziehen. Das teilte die Gewerk­schaft IG BAU am Dienstag mit. Die neue Regelung sei Teil des neuen Tarif­ver­trages. Betroffen seien im Kreis Zwickau 425 Baube­triebe mit 3.700 Beschäf­tigten. Von einem „Durch­bruch“ spricht die Gewerk­schaft.

Bisher galt, dass der Arbeit­geber Geld von der Auslöse einbe­halten durfte – selbst für Übernach­tungen im Baucon­tainer.