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Bewährung für Enkelin, die ihre Oma abzockte

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Eine pflegebedürftige Oma ist von ihrer Enkelin abgezockt worden. Die 37-Jährige wurde deshalb am Dienstag vor Gericht in Zwickau wegen Untreue zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe setzte der Richter zwei Jahre zur Bewährung aus. Er sah es als erwiesen an, dass die Enkelin die Vorsorgevollmacht missbrauchte und vom Konto der 91-Jährigen in 37 Fällen insgesamt 9.680 Euro abgehoben hat. Einem Betreuer war das aufgefallen, er zeigte die Zwickauerin an. Das veruntreute Geld bekommt die hochbetagte Frau wieder, nachdem es das Gericht vom Konto der Verurteilten eingezogen hat.