Bewährungsstrafe für Exhibitionist
Im Dezember 2018 hatte ein Rentner auf dem Balkon seiner Wohnung in Zwickau-Pölbitz nackt masturbiert – in Sichtweite von drei spielenden Mädchen. Dafür wurde der Exhibitionist am Mittwoch vorm Amtsgericht zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der 68-Jährige 2.000 Euro Strafe zahlen. Seine Opfer waren zehn und elf Jahre alt.
Der Angeklagte hatte die Tat bestritten und von einem Missgeschick gesprochen, er habe gestrichen. „Warum malen sie nackt?“, fragte die Staatsanwältin. „Ich kann in der Wohnung herum laufen, wie ich will“, antwortete der Mann barsch.
Der Richter sah das anders. „Wenn sie bei ihren Praktiken bleiben, wandern sie ins Gefängnis“, drohte Andreas Nahrendorf. Zwei Jahre lang darf sich der Rentner nichts zu Schulden kommen lassen.