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Bewährungsstrafe für Scheren-Attacke in Zwickau

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Im Prozess um die Scheren-Attacke im Regen­bo­gen­haus in Pölbitz ist das Urteil gefallen: ein Jahr und drei Monate auf Bewäh­rung - wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung. Das Amtsge­richt sah es als erwiesen an, dass der 47-jährige Obdach­lose im August letzten Jahres einen Mitbe­wohner mit einer Schere verletzt hat. Weil der Angreifer bei der Tat rund drei Promille intus hatte, galt er als vermin­dert schuld­fähig.