Bewährungsstrafe für Scheren-Attacke in Zwickau
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Im Prozess um die Scheren-Attacke im Regenbogenhaus in Pölbitz ist das Urteil gefallen: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung - wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 47-jährige Obdachlose im August letzten Jahres einen Mitbewohner mit einer Schere verletzt hat. Weil der Angreifer bei der Tat rund drei Promille intus hatte, galt er als vermindert schuldfähig.