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BGH: Prämiensparverträge können auch 99 Jahre laufen

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Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren dürfen nicht einfach vorher vom Kreditinstitut gekündigt werden. Das habe der Bundesgerichtshof entschieden und damit ein Urteil vom Oberlandesgericht Dresden aus dem Jahr 2019 gegen die Sparkasse Zwickau bestätigt, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag mitteilte. Der Bundesgerichtshof habe in einem gleichgelagerten Fall einem Kläger aus Bayern (Az. XI ZR 88/23) zu seinem Recht verholfen. Die Verbraucherschützer erwarten in diesem Jahr ein weiteres höchstrichterliches Urteil zum Prämiensparen. Darin geht es um die Höhe der Zinsen. Das Urteil werde in Sachsen Tausende betreffen, hieß es aus Leipzig.