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Bierduschen-Urteil: 1.500 Euro Schmerzensgeld für Schiedsrichter

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Der Schiedsrichter, der am 23. April 2023 in der Zwickauer GGZ-Arena beim FSV-Spiel gegen Rot-Weiss Essen eine Bierdusche abbekommen hat, erhält vom Werfer 1.500 Euro Schmerzensgeld. So urteilte am Dienstag das Landgericht Zwickau.

Gefordert hatte der Referee in dem Zivilrechtsstreit 25.000 Euro. Der Richter lehnte das als überhöht ab und verwies auf vergleichbare Fälle, in denen 800 bis 1.500 Euro zugesprochen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beklagte, damals Sponsor des FSV Zwickau, hatte den Schiedsrichter zur Halbzeit auf dem Weg in die Kabine mit Bier überschüttet. Der pfiff das Spiel nicht wieder an. Zwickau verlor und stieg ab in die Regionalliga.

Das Amtsgericht hatte dem Bierwerfer bereits im Juli 2023 wegen Beleidigung eine Strafe von 450 Euro aufgebrummt.