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Bürgeramt informiert: Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs

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Ab dem heutigen Dienstag werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. Das teilte das Bürgeramt mit. Die Briefkuverts mit dem roten Aufdruck „Wichtige Wahlsache“ müssen bis spätestens 2. Februar jedem Wahlberechtigten in Zwickau zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, kann sich vom 3. bis 7. Februar im Bürgerservice im Rathaus melden.

Briefwahlbüro öffnet am 5. Februar

Wer seine Stimme nicht am Wahltag abgeben kann, hat ab dem 5. Februar im Briefwahlbüro die Möglichkeit dazu. Es hat seinen Sitz im Verwaltungszentrum (Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau, Haus 9, 1. OG, Zimmer 212) und ist für die vorgezogene Bundestagswahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag: 13 bis 15 Uhr
  • Dienstag/ Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Mittwoch/ Freitag: 9 bis – 12 Uhr

Am Freitag vor der Wahl (21. Februar) werden verlängerte Öffnungszeiten angeboten. Dann hat das Büro zusätzlich von 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Briefwahl nur in dringenden Fällen nutzen

Wer nicht im Briefwahlbüro wählt, sondern die ausgefüllten Unterlagen mit der Post zurücksendet, sollte unbedingt die Postlaufzeiten bedenken und die Unterlagen so rechtzeitig verschicken, dass diese spätestens bis zum Wahltag 18 Uhr im Briefwahlbüro der Stadt Zwickau eingehen.

Neben dem kostenfreien Versand über die Deutsche Post AG können auch folgende Briefkästen der Stadt Zwickau genutzt werden:

  • Briefkasten am Rathaus (Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau)
  • Briefkasten der Stadtverwaltung Zwickau am Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau)