Bürgerbegehren gegen JVA-Neubau im Stadtrat gescheitert
Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren gegen den Gefängnisneubau für unzulässig erklärt. Bei fünf Gegenstimmen folgten die Abgeordneten am Montag mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und damit deren Argumentation: Ein Bürgerbegehren würde trotz ausreichender Unterschriften ins Leere laufen, weil mit der notariellen Beglaubigung des Grundstücksverkaufs an den Freistaat am 6. November bereits Tatsachen geschaffen wurden. In zahlreichen Redebeiträgen wurde einerseits die Unumkehrbarkeit des Verkaufs herausgestellt, andererseits das Dilemma, in dem sich Verfechter von direkter Demokratie befänden. Und so enthielten sich unter anderem die beiden Stadträte von Bündnis 90/Die Grünen ihrer Stimme. Mehr als 50 JVA-Gegner verfolgten die Debatte, es gab Beifall und Buhrufe.
Am 17. Dezember hatten Thüringen und Sachsen den Gefängnisneubau auf dem ehemaligen RAW-Gelände endgültig beschlossen.