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Bürgerbegehren gegen JVA-Neubau im Stadtrat gescheitert

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Der Stadtrat hat das Bürger­be­gehren gegen den Gefäng­nis­neubau für unzulässig erklärt. Bei fünf Gegen­stimmen folgten die Abgeord­neten am Montag mehrheit­lich dem Beschluss­vor­schlag der Verwal­tung und damit deren Argumen­ta­tion: Ein Bürger­be­gehren würde trotz ausrei­chender Unter­schriften ins Leere laufen, weil mit der notari­ellen Beglau­bi­gung des Grund­stücks­ver­kaufs an den Freistaat am 6. November bereits Tatsa­chen geschaffen wurden. In zahlrei­chen Redebei­trägen wurde einer­seits die Unumkehr­bar­keit des Verkaufs heraus­ge­stellt, anderer­seits das Dilemma, in dem sich Verfechter von direkter Demokratie befänden. Und so enthielten sich unter anderem die beiden Stadt­räte von Bündnis 90/Die Grünen ihrer Stimme. Mehr als 50 JVA-Gegner verfolgten die Debatte, es gab Beifall und Buhrufe.

Am 17. Dezember hatten Thüringen und Sachsen den Gefäng­nis­neubau auf dem ehema­ligen RAW-Gelände endgültig beschlossen.