Bürgerinitiative gegen Gefängnisneubau aus Sicht der Stadt gescheitert
Das Bürgerbegehren gegen den Gefängnisneubau in Marienthal ist trotz ausreichender Unterschriften nicht zulässig. Das ist die Rechtsauffassung der Stadt. Oberbürgermeisterin Pia Findeiß wird dem Stadtrat deshalb auf einer Sondersitzung am 23. Dezember vorschlagen, das Thema zu beenden. Als Begründung nannte Rechtsamtsleiter Joachim Schwill am Dienstag, dass das Begehren ins Leere laufe, weil der Verkauf des RAW-Geländes an den Freistaat bereits erfolgte und weil der Adressat des Begehrens überhaupt nicht die Stadt sein könne.
Knapp 10.400 Unterschriften hatte die Bürgerinitiative gesammelt, gut 9.000 waren im Ergebnis einer tagelangen Prüfung als gültig befunden worden.
Sollte der Stadtrat in der Sitzung vor Weihnachten mehrheitlich gegen die Verwaltungsvorlage stimmen, wird Findeiß wohl Widerspruch einlegen. Den Gegnern bliebe dann noch der Gang vor Gericht. Aufschiebende Wirkung habe aber ein Verfahren nicht, gab Schwill zu bedenken.
Es bleibt also: Nur der Freistaat kann bis Jahresende vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Signale aus Dresden deuteten aber nicht darauf hin, hieß es im Rathaus.
Enttäuscht hat die Bürgerinitiative gegen den Gefängnisneubau in Marienthal darauf reagiert, dass ihr Bürgerbegehren gescheitert sein soll. „Wir müssen das erst einmal sacken lassen und uns sammeln“, sagte Sprecher Lutz Reinhold unserem Sender. "Wir prüfen rechtliche Schritte." Nicht ausgeschlossen ist aber weiterhin, dass das ehemalige Plattenwerk in Pöhlau als Gefängnisstandort in Frage kommt, weil dessen privater Besitzer Oliver Kreider nach eigenen Angaben einen ähnlichen Vertrag mit dem Freistaat hat wie die Stadt, also mit Ausstiegsoption seitens des Landes bis zum 31. Dezember.