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Bürgerinitiative gegen Gefängnisneubau aus Sicht der Stadt gescheitert

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Das Bürger­be­gehren gegen den Gefäng­nis­neubau in Marien­thal ist trotz ausrei­chender Unter­schriften nicht zulässig. Das ist die Rechts­auf­fas­sung der Stadt. Oberbür­ger­meis­terin Pia Findeiß wird dem Stadtrat deshalb auf einer Sonder­sit­zung am 23. Dezember vorschlagen, das Thema zu beenden. Als Begrün­dung nannte Rechts­amts­leiter Joachim Schwill am Dienstag, dass das Begehren ins Leere laufe, weil der Verkauf des RAW-Geländes an den Freistaat bereits erfolgte und weil der Adressat des Begeh­rens überhaupt nicht die Stadt sein könne.

Knapp 10.400 Unter­schriften hatte die Bürger­initia­tive gesam­melt, gut 9.000 waren im Ergebnis einer tagelangen Prüfung als gültig befunden worden.

Sollte der Stadtrat in der Sitzung vor Weihnachten mehrheit­lich gegen die Verwal­tungs­vor­lage stimmen, wird Findeiß wohl Wider­spruch einlegen. Den Gegnern bliebe dann noch der Gang vor Gericht. Aufschie­bende Wirkung habe aber ein Verfahren nicht, gab Schwill zu bedenken.

Es bleibt also: Nur der Freistaat kann bis Jahres­ende vom Kaufver­trag zurück­treten. Die Signale aus Dresden deuteten aber nicht darauf hin, hieß es im Rathaus.

Enttäuscht hat die Bürger­initia­tive gegen den Gefäng­nis­neubau in Marien­thal darauf reagiert, dass ihr Bürger­be­gehren geschei­tert sein soll. „Wir müssen das erst einmal sacken lassen und uns sammeln“, sagte Sprecher Lutz Reinhold unserem Sender. "Wir prüfen recht­liche Schritte." Nicht ausge­schlossen ist aber weiterhin, dass das ehema­lige Platten­werk in Pöhlau als Gefäng­nis­standort in Frage kommt, weil dessen privater Besitzer Oliver Kreider nach eigenen Angaben einen ähnli­chen Vertrag mit dem Freistaat hat wie die Stadt, also mit Ausstiegs­op­tion seitens des Landes bis zum 31. Dezember.

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Joachim Schwill