Bundesanwaltschaft nimmt sich im NSU-Prozess Helfer André E. vor
Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess den mutmaßlichen Terrorhelfer André E. aus Zwickau als engsten Eingeweihten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bezeichnet.
„Als legaler Arm des NSU genoss er volles Vertrauen“, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München. E. sei immer zur Stelle gewesen, wenn das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seine Hilfe brauchte.
Nach Überzeugung der Anklage wusste E., dass die drei NSU-Mitglieder mit Schusswaffen und Sprengstoff Zuwanderer töten wollten und ihren Lebensunterhalt mit der Beute aus Überfällen bestritten. Er habe mehrmals Wohnmobile gemietet, mit denen Mundlos und Böhnhardt zu Tatorten gefahren seien. Die fanatische Nazi-Ideologie und das „Todeskonzept“ des NSU vertrete er bis heute, sagte Weingarten.
Als eine Art Geständnis wertete Weingarten ein Bild im Wohnzimmer E.s, das die Porträts von Mundlos und Böhnhardt zeigt, versehen mit einer germanischen Todesrune und dem Wort „unvergessen“ in altdeutscher Sütterlin-Schrift. Es handele sich um „den seltenen Fall einer gestehenden Wohnzimmergestaltung“, meinte der Ankläger. E. habe das Bild als „Heldenverehrung“ unter Bilder seiner Kinder gehängt.
Eine Strafe für E. beantragte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag noch nicht. (dpa)