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Bundesan­waltschaft nimmt sich im NSU-Prozess Helfer André E. vor

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Die Bundes­an­walt­schaft hat in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess den mutma­ß­li­chen Terror­helfer André E. aus Zwickau als engsten Einge­weihten des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ bezeichnet.

„Als legaler Arm des NSU genoss er volles Vertrauen“, sagte Oberstaats­an­walt Jochen Weingarten am Donnerstag vor dem Oberlan­des­ge­richt München. E. sei immer zur Stelle gewesen, wenn das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seine Hilfe brauchte.

Nach Überzeu­gung der Anklage wusste E., dass die drei NSU-Mitglieder mit Schuss­waffen und Spreng­stoff Zuwan­derer töten wollten und ihren Lebens­un­ter­halt mit der Beute aus Überfällen bestritten. Er habe mehrmals Wohnmo­bile gemietet, mit denen Mundlos und Böhnhardt zu Tatorten gefahren seien. Die fanati­sche Nazi-Ideologie und das „Todes­kon­zept“ des NSU vertrete er bis heute, sagte Weingarten.

Als eine Art Geständnis wertete Weingarten ein Bild im Wohnzimmer E.s, das die Porträts von Mundlos und Böhnhardt zeigt, versehen mit einer germa­ni­schen Todes­rune und dem Wort „unver­ges­sen“ in altdeut­scher Sütterlin-Schrift. Es handele sich um „den seltenen Fall einer geste­henden Wohnzim­mer­ge­stal­tung“, meinte der Ankläger. E. habe das Bild als „Helden­ver­eh­rung“ unter Bilder seiner Kinder gehängt.

Eine Strafe für E. beantragte die Bundes­an­walt­schaft am Donnerstag noch nicht. (dpa)