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Bundesver­fas­sungsgericht kippt Versammlungsverbot für Heidenau

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Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat das Versamm­lungs­verbot für Heidenau komplett gekippt. Die Karls­ruher Richter entschieden am Samstag­nach­mittag, dass der "polizei­liche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinrei­chend belegt worden sei.  Erst am Freitag­abend hatte das sächsi­sche Oberwal­tungs­ge­richt in Bautzen entschiedne,  dass das Versamm­lungs­verbot teilweise bestehen bleibt. Nur ein geplantes Willkom­mens­fest für Flücht­linge durfte gestern in Heidenau  statt­finden.Die Bundes­an­walt­schaft prüft indes, ob sie die Ermitt­lungen zu den rechten Krawallen vor der Flücht­lings­un­ter­kunft in Heidenau übernimmt. Ein Sprecher bestä­tigte einen Bericht des "Spiegel". Dabei gehe es zum einen um sämtliche Brand­an­schläge auf Asylun­ter­künfte und zum anderen um rechts motivierte Gewaltstraf­taten im Zusam­men­hang mit Flücht­lingen.