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Bundesver­wal­tungsgericht verkündet Urteil zu Dresdner Waldschlöss­chenbrücke

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Mit Spannung wird am Freitag die Entschei­dung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richtes zur Dresdner Waldschlö­ßchen­brücke erwartet. Möglich ist eine Rücküber­wei­sung an das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Bautzen. Die Leipziger Richter können aber auch den Planfest­stel­lungs­be­schluss für rechts­widrig erklären. Die Behörden können ihn aber noch einmal nachbes­sern. Eine Schlie­ßung der Elbque­rung ist eigent­lich nicht denkbar. Ein Abriss der Waldschlö­ßchen­brücke wäre nach Aussage des Vorsit­zenden Richters die aller­letzte mögliche Lösung.Die Grüne Liga Sachsen hatte gegen den Bau der Waldschlö­ßchen­brücke geklagt. Nach Meinung der Natur­schützer waren die Auswir­kungen auf die Natur nicht ausrei­chend berück­sich­tigt worden. Bei der mündli­chen Verhand­lung am Mittwoch hatte das Gericht in Leipzig einen Vergleich angeregt. Es sei sinnvoll, wenn sich die Parteien auf zusätz­liche Umwelt­schutz­maß­nahmen einigen würden. Ein Abschluss des Vergah­rens würde viele Steuer­gelder kosten, welches besser in den Natur­schutz fließen könnte, so der Vorsit­zende Richter. Dies hatte die Grüne Liga abgelehnt. Man habe schlechte Erfah­rungen mit Verglei­chen mit der öffent­li­chen Hand gemacht, begrün­dete Rechts­an­walt Martin Geller­mann.