Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil zu Dresdner Waldschlösschenbrücke
Mit Spannung wird am Freitag die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Dresdner Waldschlößchenbrücke erwartet. Möglich ist eine Rücküberweisung an das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Leipziger Richter können aber auch den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklären. Die Behörden können ihn aber noch einmal nachbessern. Eine Schließung der Elbquerung ist eigentlich nicht denkbar. Ein Abriss der Waldschlößchenbrücke wäre nach Aussage des Vorsitzenden Richters die allerletzte mögliche Lösung.Die Grüne Liga Sachsen hatte gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke geklagt. Nach Meinung der Naturschützer waren die Auswirkungen auf die Natur nicht ausreichend berücksichtigt worden. Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch hatte das Gericht in Leipzig einen Vergleich angeregt. Es sei sinnvoll, wenn sich die Parteien auf zusätzliche Umweltschutzmaßnahmen einigen würden. Ein Abschluss des Vergahrens würde viele Steuergelder kosten, welches besser in den Naturschutz fließen könnte, so der Vorsitzende Richter. Dies hatte die Grüne Liga abgelehnt. Man habe schlechte Erfahrungen mit Vergleichen mit der öffentlichen Hand gemacht, begründete Rechtsanwalt Martin Gellermann.