Das ändert sich 2021
Im neuen Jahr gibt es auch für uns Sachsen viele neue Änderungen. Hier finden Sie alle Neuerungen auf einen Blick.
Kinder und Familie:
Vor allem Familien profitieren von den Neuerungen ab Januar. So wird das monatliche Kindergeld um 15 Euro aufgestockt. Für die ersten beiden Kinder gibt es dann 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte Kind 250 Euro. Das hatte der Bundestag im November beschlossen.
Neben dem Kindergeld erhöht sich auch der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen. Ab Januar gibt es 20 Euro mehr pro Kind. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag der Eltern auf Rund 8.400 Euro. Das sind etwa 500 Euro mehr als derzeit.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Mindestlohn:
Gute Nachrichten gibt es auch für Arbeitnehmer. Ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn stufenweise immer weiter an. Bis zum Juli gibt es pro Stunde 15 Cent mehr als bislang. Der Mindestlohn liegt damit bei 9,50 Euro die Stunde. Ab dem 01. Juli 2021 steigt er dann nochmal um 10 Cent auf 9,60 Euro. Ein Jahr später soll der gesetzliche Mindestlohn dann bei 10,45 Euro liegen. Das hat das Bundeskabinett im Oktober beschlossen. Ausnahmen davon bleiben jedoch bestehen beispielsweise für Auszubildende, Selbstständige, Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Grundrente:
Im Sommer hat die Große Koalition die Grundrente für Geringverdiener durchgesetzt. Senioren mit geringer Rente sollen ab Januar monatlich so viel Geld bekommen, dass sie keine Grundsicherung mehr beantragen müssen. Dabei beträgt der maximale Grundrenten-Zuschlag 418 Euro brutto im Monat. Anspruch auf die Grundrente haben Senioren:
- die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben (dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege)
- deren Einkommen unter dem monatlichen Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende oder 1.950 Euro für Paare liegt
- die über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr verdienen (hier ist das zu versteuernde Einkommen relevant)
Der Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Solidaritätszuschlag:
Für die meisten Menschen fällt im neuen Jahr der Solidaritätszuschlag weg. Die Freigrenze wird zum 1. Januar stark angehoben. Damit fällt der Soli für rund 90 Prozent der Bürger weg. Ab Januar liegt die Freigrenze dann bei 16.956 Euro der Steuerzahlung und nicht mehr wie bisher bei 972 Euro. Der Solidaritätszuschlag wird auch nicht nur für viele Arbeitnehmer sondern auch für viele Selbstständige abgeschafft.
CO2- Steuer erhöht Preise für Autofahrer und Heizen:
Autofahrer müssen im neuen Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen. Wegen der neuen CO2-Abgabe kann Tanken künftig mehr kosten. Ab Januar soll der Preis für eine Tonne CO2 bei 25 Euro liegen. Bis 2025 soll sich der Betrag weiter stufenweise erhöhen, sodass er dann bei 55 Euro liegt. Dadurch wird auch der Benzinpreis um 7,5 Cent steigen. Die CO2 -Steuer wird auch für Diesel, Heizöl und Gas fällig. Damit wird nicht nur das Tanken teurer, sondern auch die Heizkosten. Je nach Durchschnittsverbrauch können 2021 Mehrkosten von gut 200 Euro auf Verbraucher zukommen.
Ziel der CO₂-Steuer ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.
Plastikverbot:
Um die Meere und die Umwelt zu schützen tritt am 3. Juli das Verbot für Einwegplastik in Kraft. Das bedeutet, Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme aus Plaste, Verpackungen für warmes Essen und Getränke aus Styropor und Wattestäbchen aus Plastik werden dann nicht mehr zum Verkauf angeboten. Außerdem sollen Einmal-Essensverpackungen und Einmal-Becher aus Plastik sowie deren Zubehör erheblich reduziert werden. Ab dem Jahr 2030 sollen dann sämtliche Plastikflaschen zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen.
Krankschreibung und Krankenkasse:
Im neuen Jahr soll das Krank melden einfacher werden. Der "gelbe Schein" ist dann Geschichte. Er soll durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst werden. Diese wird vom Arzt digital an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse stellt dann die Daten zum Abruf für den Arbeitgeber bereit. Das neue System ersetzt aber nicht die Pflicht sich beim Arbeitgeber krank zu melden.
Auch einfacher soll der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse werden. Die Mindestvertragslaufzeit wird im Januar von 18 auf 12 Monate herunter gesetzt. Bei einem Wechsel muss außerdem nur noch den Beitritt zur neuen Krankenkasse erklärt werden. Kündigungsschreiben, Warten auf die Kündigungsbestätigung und deren Vorlage bei der neuen Krankenkasse entfallen künftig. Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Krankenversicherung elektronisch über die Kündigung.
Im neuen Jahr wird es jedoch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse etwas teurer. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent. Damit liegt der Gesamtbeitragssatz dann grundsätzlich bei 15,9 Prozent im Jahr 2021. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist jedoch nur eine Richtgröße. Krankenkassen müssen die Erhöhung nicht zwingend auch bei ihren Mitgliedern durchsetzen. Jede Kasse kann den Prozentsatz für ihren Zusatzbeitrag individuell festlegen.
