DDR-Garagen in Zwickau: Hier bleibt erstmal alles beim Alten
Besitzer einer DDR-Garage auf städtischem Grund in Zwickau müssen vorerst nicht mit Verkauf, Kündigung oder Abriss rechnen. Man sehe derzeit keinen Handlungsbedarf, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Es bestehe nicht die Absicht, die Nutzungsverträge pauschal zu kündigen und die Garagen weiter zu vermieten. Auch ein Verkauf der einzelnen Grundstücke sei wegen der vielen kleinen Flächen und der sich daraus ergebenden Vermessungskosten nicht praktikabel, hieß es. Perspektivisch soll die Thematik aber in den Gremien beraten werden.
Andere Kommunen und Gemeinden sind da schon einen Schritt weiter. In Crimmitschau z.B. wurden bereits Überlegungen angeschoben, wie mit den ca. 900 Garagen auf städtischem Grund umgegangen werden soll. „Dabei wollen wir einen Weg finden, der einerseits die Interessen der Stadt, andererseits aber auch die Interessen der Eigentümer berücksichtigt“, sagte uns Oberbürgermeister André Raphael.
In Zwickau befinden sich aktuell rund 7.000 Garagen auf städtischem Grund in privater Hand - meist innerhalb von großen Garagengemeinschaften wie in Niederplanitz, Eckersbach oder Marienthal. Dazu kommen noch ca. 800 Einzelverträge, davon werden 200 bereits von der Stadt vermietet.
Hintergrund: Nach dem DDR-Recht war es möglich, das Eigentum an einer Garage vom Eigentum am Grundstück zu trennen. Bedeutet: Die Garage konnte einer Privatperson gehören, während das Grundstück im städtischen Eigentum blieb. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht solche getrennten Eigentumsverhältnisse aber nicht vor.