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Details im Mordfall von Hartmannsdorf-Reichenau

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Im Mordfall von Hartmanns­dorf-Reichenau haben Staats­an­walt­schaft und Polizei am Freitag­vor­mittag erste Details bekannt gegeben. Demnach soll ein 55-jähriger LKA-Beamter einen 59-Jährigen aus Hannover auf brutale Art und Weise getötet haben. Laut Polizei lernten sich die Männer auf einer Inter­net­platt­form kennen. Dort äußerte das spätere Mordopfer den Wunsch getötet zu werden. Der Nieder­sachse machte sich schlie­ß­lich Anfang November mit dem Fernbus auf den Weg nach Dresden, um dort den Kripo-Mitar­beiter zu treffen. Der mutma­ß­liche Täter soll sein Opfer in seiner Pension im Osterz­ge­bir­gi­schen Hartmanns­dorf-Reichenau mit einem Messer am Hals tödlich verletzt haben. Der Tatver­däch­tige hat laut Staats­an­walt­schaft ein Teilge­ständnis abgelegt. Er sitzt in Unter­su­chungs­haft. Eine Sonder­kom­mi­sion hat die Ermit­lungen übernommen.Dresdens Polizei­prä­si­dent Dieter Kroll sprach von einem bislang einma­ligen Verbre­chen in Sachsen. Polizei und Staats­an­walt­schaft nennen DetailsDer Krimi­nal­be­amte habe sich am 4. November mit dem Mann getroffen, ihn kurz darauf in seiner Pension im Osterz­ge­birge umgebracht und die Leichen­teile vergraben, teilten Polizei und Staats­an­walt­schaft am Freitag in Dresden mit. Der 55-jährige Krimi­nal­haupt­kom­missar, der für das Landes­kri­mi­nalamt Sachsen arbeitet, war unter Mordver­dacht festge­nommen worden und sitzt in Unter­su­chungs­haft. Eine Sonder­kom­mis­sion namens „Pension“ ermit­telt. Die Pension, in dem sich die Tat ereignet haben soll, gehört dem Verdäch­tigen, hatte zu dem Zeitpunkt wegen einer Renovie­rung aber keine Gäste. Der Leitende Oberstaats­an­walt Erich Wenzlick sprach bei einer Presse­kon­fe­renz von Tötung auf Verlangen - dies werde aber noch unter­sucht. Täter und Opfer hätten sich vor der Kontakt­auf­nahme im Internet nicht gekannt, hieß es.Das Opfer stammt den Angaben zufolge aus Hannover und ist Geschäfts­führer einer Firma. Ein Geschäfts­partner hatte ihn als vermisst gemeldet. Der mutma­ß­liche Täter arbeitet beim Landes­kri­mi­nalamt als Schrift­sach­ver­stän­diger. Er soll allein und ohne Mitwisser gehan­delt haben.