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Die Schule beginnt in Sachsen unter Coronabedingungen

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Für 485.600 Schüler und Schülerinnen in Sachsen beginnt nach sechs Wochen Sommerferien am Montag wieder der Schulalltag. Damit tritt die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas in Kraft. Das Kultusministerium hat dazu eine neue Corona-Verordnung erlassen.

Wer aus einem Risikogebiet zurückgekommen ist, muss sich entweder in Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test vorlegen, bevor er Kitas oder Schulen betritt. Des Weiteren wird Lehrern und Schülern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Die Schule kann eine Maskenpflicht aber auch anordnen.

Wer nicht zur Schule gehört, muss sie ohnehin tragen. Das gilt auch für Eltern. Die Gesundheitsbestätigung in der Grundschule und im Hort entfällt; in der Kita wird sie aber weiterhin gefordert.