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Die Zschäpe-Aussage in Eckpunkten

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Mehr als einein­halb Stunden dauert die Verle­sung der Aussage der mutma­ß­li­chen Neonazi-Terro­ristin Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Dies sind die wesent­li­chen Inhalte:

ENTSCHUL­DI­GUNG: Ganz am Ende ihrer Aussage bittet Zschäpe um Entschul­di­gung: Sie entschul­dige sich bei den Opfern und den Angehö­rigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt began­genen Taten. Und sie sagt: „Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bomben­an­schläge nicht verhin­dern konnte.“

DIE MORDE: Von allen zehn Morden - neun an türki­schen Migranten, einer an einer deutschen Polizistin - will Zschäpe vorher jeweils nicht gewusst haben. Immer wieder fällt dieser Satz: Sie sei weder an der Vorbe­rei­tung noch an der Durch­füh­rung der Verbre­chen betei­ligt gewesen. Mundlos und Böhnhardt hätten ihr immer erst später davon berichtet - und sie sei stets fassungslos, geschockt und entsetzt gewesen. „Ich wusste von nichts. Ich hatte keinerlei Vorbe­rei­tungs­hand­lungen mitbe­kommen“, sagt Zschäpe beispiels­weise über den ersten Mord im Jahr 2000 in Nürnberg. Später sei sie dann „enttäuscht“ darüber gewesen, dass die beiden erneut gemordet hätten, heißt es an einer Stelle ihrer Aussage. Auch vom Mord an der Polizistin Michèle Kiese­wetter habe sie erst danach erfahren. Dabei sei es Böhnhardt und Mundlos nur um die Pistolen der beiden Polizisten gegangen, auf die sie geschossen hatten. Ein Beamter überlebte schwer verletzt.

DIE SPRENG­STOFF­AN­SCHLÄGE: Auch vom Bomben­an­schlag auf ein irani­sches Geschäft in der Kölner Probstei­gasse und dem Nagel­bom­ben­an­schlag in der Kölner Keupstraße will Zschäpe vorher jeweils nichts gewusst haben. Sie stellt aber klar, dass es Böhnhardt war, der die Bombe in dem Lebens­mit­tel­ge­schäft deponierte. Auch von dem verhee­renden Anschlag in der Keupstraße sei sie „einfach nur entsetzt“ gewesen.

BANKÜBER­FÄLLE: Zschäpe räumt ein, von den regel­mä­ßigen Banküber­fällen der beiden habe sie gewusst, aller­dings nicht im Detail. Sie habe die Überfälle aber akzep­tiert und davon profi­tiert - mit dem Geld habe man das Leben im Unter­grund finan­ziert.

DER TOD DER BEIDEN UWES: Vom Tod ihrer beiden Freund will Zschäpe aus dem Radio erfahren haben. Bei der Meldung, dass ein Wohnmobil brenne und dass darin zwei Leichen gefunden worden seien, habe sie sofort gewusst, dass es sich um Mundlos und Böhnhardt handeln musste.

BRAND­STIF­TUNG: Zschäpe räumt ein, die letzte Flucht­woh­nung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Sie habe damit ein Verspre­chen einge­löst, das sie Mundlos und Böhnhardt gegeben habe. Zschäpe weist aber den Ankla­ge­vor­wurf des versuchten Mordes zurück: Sie sei sich sicher gewesen, dass weder ihre Nachbarin noch zwei Handwerker im Haus gewesen seien.

TERRO­RIS­TI­SCHE VEREI­NI­GUNG: Zschäpe argumen­tiert, es habe keine Terror­gruppe namens „Natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Unter­grund“ (NSU) gegeben. Sie sei an keiner Gründung betei­ligt und kein Mitglied gewesen. Sie habe sich weder damals noch heute als Mitglied einer solchen Bewegung gesehen. „Ich weise den Vorwurf der Anklage, ich sei ein Mitglied einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung namens NSU gewesen, zurück“, heißt es in Zschäpes Aussage. Insbe­son­dere bestreitet sie auch den Ankla­ge­vor­wurf, „gleich­ge­ord­netes“ Mitglied gewesen zu sein. Wenn man den NSU als Verei­ni­gung betrachten wolle, dann habe dieser maximal aus zwei Personen bestehen können: Mundlos und Böhnhardt. Sie habe sich weder mit den Morden noch mit einem ideolo­gi­schen Hinter­grund identi­fi­ziert.

BEKENNER-DVD: Das sogenannte Paulchen-Panther-Video, in dem sich der NSU zu den Morden und Anschlägen bekennt, will Zschäpe erst im Prozess das erste Mal gesehen haben. Sie habe nicht bei der Erstel­lung geholfen. Auch den Inhalt habe sie nicht gekannt – nur vermutet, dass die Überfälle und die Morde Gegen­stand sein könnten.

WAFFEN: Zschäpe will keine Waffe besorgt und auch an keiner Liefe­rung oder Übergabe betei­ligt gewesen sein. Sie wusste aber von mehreren Waffen in der Wohnung: „Ich gewöhnte mich daran, ab und zu eine herum­lie­gende Pistole gesehen zu haben. Akzep­tiert habe ich es nie.“

FINANZEN: Den Vorwurf der Bundes­an­walt­schaft, sie habe die Finanzen für das Trio verwaltet, weist sie zurück. Nur im Urlaub sei sie für die Kasse verant­wort­lich gewesen, „weil ich am sparsamsten war“. Auch die Miete habe meist sie bezahlt. Ansonsten habe es keine spezi­ellen Zustän­dig­keiten für das Bestreiten der alltäg­li­chen Kosten gegeben.

TARNUNG: Zschäpe räumt ein, an der Tarnung des Trios mitge­wirkt zu haben - aber aus Eigen­in­ter­esse: Auch sie selbst sei ja schon seit Jahren auf der Flucht und damit in der Illega­lität gewesen. Die Schluss­fol­ge­rung der Bundes­an­walt­schaft, sie sei deshalb mit den Morden einver­standen gewesen, weist Zschäpe aller­dings zurück.

KINDHEIT UND JUGEND: Zschäpe schil­dert ihre schwie­rige Kindheit. Die richtige Schreib­weise ihres rumäni­schen Vaters habe sie erstmals in der Ankla­ge­schrift zum NSU-Prozess gesehen. Bereits zu DDR-Zeiten habe die Mutter übermäßig getrunken. Kurz nach der Wende habe sie Mundlos kennen­ge­lernt und sei mit ihm zusammen gewesen. Die beiden hätten „natio­na­lis­ti­sche Lieder“ gehört und auch „mitge­grölt“. Bei ihrem 19. Geburtstag habe sie Böhnhardt kennen­ge­lernt und sich in ihn verliebt.

ERKLÄ­RUNGS­VER­SUCHE: Im Grunde, sagt Zschäpe, habe sie gegen ihren Willen im Unter­grund gelebt. Zu Beginn habe sie Gefängnis gefürchtet, weil in einer von ihr gemie­teten Garage Spreng­stoff gefunden worden sei. Nach dem ersten Mord und auch danach habe sie immer wieder aussteigen wollen, aber die beiden Uwes hätten für diesen Fall mit Selbst­mord gedroht. Sie habe sich „von den Taten abgestoßen, nach wie vor zu Böhnhardt hinge­zogen“ gefühlt und sich dem „Schicksal hinge­geben“, mit den beiden Männern zu leben. „Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie.“ (dpa)