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Dieb im Schnellverfahren zu Geldstrafe verurteilt

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Das Zwickauer Amtsgericht hat einem Langfinger im Schnellverfahren eine empfindliche Geldstrafe aufgebrummt. Der 28-Jährige hatte am Freitagmorgen beim Bäcker im Hauptbahnhof 70 Euro aus dem Portemonnaie einer Angestellten gestohlen, als sie kurz nebenan war. Kurz danach hat die Bundespolizei den Dieb geschnappt. Er war betrunken und hatte das Geld in seinem linken Schuh versteckt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann noch am selben Tag zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro.