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DNA-Spur im Mordfall Wunderlich nicht im Labor übertragen

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Im Mordfall Heike Wunder­lich hat sich das Landge­richt Zwickau den dritten Prozesstag in Folge mit der DNA-Spur beschäf­tigt, die nach fast 30 Jahren zum Angeklagten führte. Im Mittel­punkt steht die Frage, ob dieser zentrale Beweis auch auf anderem Wege an BH, Slip und Moped­ge­päck­band gelangt sein könnte, mit dem die damals 18-Jährige am 9. April 1987 erdros­selt wurde. Eine Übertra­gung im Labor schloss der Sachver­stän­dige Steffen Schulze vom Landes­kri­mi­nalamt Dresden jedoch aus. Das sogenannte Drossel­werk­zeug sei im Zeitraum 1999/2000 unter­sucht worden. Die Speichel­probe aus einem anderen Verfahren gegen Helmut S. wurde demnach erst 2001 im LKA unter­sucht, erklärte der Experte am Mittwoch. Weil der 61-Jährige unter anderem wegen Verge­wal­ti­gung in der DNA-Daten­bank regis­triert war, kamen ihm die Ermittler schlie­ß­lich auf die Spur. Der Frührentner aus dem thürin­gi­schen Gera schweigt zu den Vorwürfen. (dpa)