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Ehemaliger Musiklehrer bleibt von Haft verschont

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Ein wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilter ehemaliger Musiklehrer muss nicht ins Gefängnis. In der Berufungsverhandlung am Zwickauer Landgericht wurde am Montag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zwar bestätigt, aber zur Bewährung ausgesetzt – für die Dauer von drei Jahren.

Außerdem muss der Mann wegen weiterer Verfehlungen 5.500 Euro Strafe zahlen. Nach Auffassung des Richters hatte er Geld eines Schulfördervereins unterschlagen und Rechnungen gefälscht. Dieses Urteil ist rechtskräftig.