Ehemaliger Regenbogenhaus-Bewohner wegen Totschlags verurteilt
Nach der tödlichen Auseinandersetzung im privaten Obdachlosenheim „Haus Regenbogen“ in Pölbitz ist der Angeklagte am Montag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden – wegen Totschlags im minderschweren Fall. Es sei aber keine Notwehr gewesen, hob der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann hervor.
Das Landgericht folgte mit dem Urteil im Wesentlichen den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidiger. Dietmar W. (55) hatte Mitte Mai nach heftigem Alkoholkonsum einem Mitbewohner ein Messer ins Herz gerammt. Vorangegangen war ein andauernder, regelmäßig vom erheblich vorbestraften Opfer ausgehender Streit. Der eskalierte, als dessen Hund in den Flur urinierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.