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Ehemaliger Regenbogenhaus-Bewohner wegen Totschlags verurteilt

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Nach der tödli­chen Ausein­an­der­set­zung im privaten Obdach­lo­sen­heim „Haus Regen­bo­gen“ in Pölbitz ist der Angeklagte am Montag zu einer Freiheits­strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verur­teilt worden – wegen Totschlags im minder­schweren Fall. Es sei aber keine Notwehr gewesen, hob der Vorsit­zende Richter Klaus Hartmann hervor.

Das Landge­richt folgte mit dem Urteil im Wesent­li­chen den Forde­rungen von Staats­an­walt und Vertei­diger. Dietmar W. (55) hatte Mitte Mai nach heftigem Alkohol­konsum einem Mitbe­wohner ein Messer ins Herz gerammt. Voran­ge­gangen war ein andau­ernder, regel­mäßig vom erheb­lich vorbe­straften Opfer ausge­hender Streit. Der eskalierte, als dessen Hund in den Flur urinierte. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

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Oberstaats­an­walt Holger Illing