Eigenbedarf: Cannabis-Gärtner bekommt mildes Urteil
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Ein Prozess gegen einen jungen Zwickauer, der in seiner Wohnung Cannabis anbaute, hat eine überraschende Wende genommen. Der 26-Jährige bekam nur sechs Monate Haft auf Bewährung, weil er die Drogen für den Eigenbedarf züchtete. Das ist zwar nicht erlaubt, aber der junge Mann erhält derzeit tatsächlich aus medizinischen Gründen pro Tag zwei Gramm des Wirkstoffs THC - verschrieben vom Arzt. Andernfalls wäre er wohl nicht so glimpflich davon gekommen, weil die angebaute Menge auch als Grundlage für einen illegalen Handel gereicht hätte.