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Enkelin von OB Findeiß gefilmt - Landgericht Zwickau weist Berufung zurück

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Es bleibt dabei: Weil er die Enkeltochter von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß unerlaubt gefilmt und die Aufnahmen ins Netz gestellt hat, muss ein 42-Jähriger eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen. Das hat am Dienstag das Zwickauer Landgericht entschieden und damit die Berufung des Angeklagten zurückgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. In dem Video, das im Mai 2017 auf dem Friedhof in Planitz aufgenommen wurde, war das Gesicht des Mädchens deutlich zu erkennen. Laut Staatsanwalt habe der Beschuldigte damit bewusst ein Bedrohungsszenario gegen die Oberbürgermeisterin aufgebaut. Der Zwickauer Torsten G. fällt immer wieder wegen der Störung politischer Veranstaltungen auf. Erst im vergangenen Sommer hatte ihn das Amtsgericht wegen Verleumdung von Findeiß zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch dagegen hatte der Mann Rechtsmittel eingelegt.