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Falscher Wohnsitz - Strafbefehl gegen Stadtrat

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Die Staats­an­walt­schaft hat beim Amtsge­richt einen Straf­be­fehl gegen AGZ-Stadtrat Sven Fischer beantragt. Es geht um 120 Tages­sätze zu je 80 Euro. Nach seiner Wahl ins Stadt­par­la­ment im Juni 2004 habe Fischer seinen Wohnsitz von Zwickau nach Wilkau-Haßlau verlegt. Damit habe er sein Mandat und damit auch den Anspruch auf Aufwands­ent­schä­di­gung verloren, teilte die Staats­an­walt­schaft mit. Weil er aber weiterhin bezahlt wurde, sei der Stadt Schaden entstanden - strafbar als Betrug. Fischer weist diese Vorwürfe als haltlos zurück. „Einen Wegzug hat es nicht gegeben. Der Straf­be­fehl ist nicht rechts­kräftig und wird dies selbst­ver­ständ­lich auch nicht werden.“

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