Falscher Wohnsitz - Strafbefehl gegen Stadtrat
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Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen AGZ-Stadtrat Sven Fischer beantragt. Es geht um 120 Tagessätze zu je 80 Euro. Nach seiner Wahl ins Stadtparlament im Juni 2004 habe Fischer seinen Wohnsitz von Zwickau nach Wilkau-Haßlau verlegt. Damit habe er sein Mandat und damit auch den Anspruch auf Aufwandsentschädigung verloren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weil er aber weiterhin bezahlt wurde, sei der Stadt Schaden entstanden - strafbar als Betrug. Fischer weist diese Vorwürfe als haltlos zurück. „Einen Wegzug hat es nicht gegeben. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig und wird dies selbstverständlich auch nicht werden.“
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