Fehlendes Baugrundgutachten zentrale Frage im Wesa-Prozess
Im Prozess um die Aufarbeitung des Wesa-Debakels ist am Mittwoch noch keine Entscheidung gefallen. Der Richter hat einen weiteren Verhandlungstermin für den 15. April angesetzt. Vorm Landgericht stehen sich Stadt und Architekturbüro Aboa gegenüber. Aboa klagt auf ausstehende Honorare in Höhe von 77.000 Euro. Die Stadt verlangt im Gegenzug knapp eine Million Euro Schadenersatz für aus ihrer Sicht unnötige Bauleistungen. Denn das Westsachsenstadion wurde nur noch zur Multifunktionssportanlage umgebaut, nachdem die Stadt wegen einer erwarteten Kostenverdopplung auf 30 Millionen Euro den Ausbau zur drittligatauglichen Spielstätte gestoppt hatte.
Knackpunkt in der Verhandlung ist das fehlende Baugrundgutachten. Richter Anton Varga ließ durchblicken, dass die Stadt wohl zumindest mitverantwortlich ist für das Debakel. Ihr sei der schwierige Baugrund bekannt gewesen, und sie selbst hätte ein Gutachten in Auftrag geben müssen, bevor Aboa die Planungen vorangetrieben hatte. Dass sie das unterließ, lag offenbar am Zeitdruck, denn die Stadt wollte schnell an Fördermittel kommen.
Erst im Januar 2011 gab die Stadt eine Studie in Auftrag, die zu dem Schluss kam, dass die Tribünen anders geplant werden müssten, um standsicher zu sein. Aboa wurde im November gekündigt, der Bau gestoppt. Eine außergerichtliche Einigung – Aboa wollte vor Prozessbeginn noch 57.000 Euro - ließ die Stadt platzen.
Aboa bleibt unterdessen dabei, dass das Wesa für 15 Millionen Euro drittligatauglich hätte umgebaut werden können. Wie die Stadt auf 30 Millionen kam, sei bis heute nicht schlüssig. Auf diese Erklärung warte man noch, so der Aboa-Anwalt.