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Fehlendes Baugrund­gutachten zentrale Frage im Wesa-Prozess

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Im Prozess um die Aufar­bei­tung des Wesa-Debakels ist am Mittwoch noch keine Entschei­dung gefallen. Der Richter hat einen weiteren Verhand­lungs­termin für den 15. April angesetzt. Vorm Landge­richt stehen sich Stadt und Archi­tek­tur­büro Aboa gegen­über. Aboa klagt auf ausste­hende Honorare in Höhe von 77.000 Euro. Die Stadt verlangt im Gegenzug knapp eine Million Euro Schaden­er­satz für aus ihrer Sicht unnötige Bauleis­tungen. Denn das Westsach­sen­sta­dion wurde nur noch zur Multi­funk­ti­ons­sport­an­lage umgebaut, nachdem die Stadt wegen einer erwar­teten Kosten­ver­dopp­lung auf 30 Millionen Euro den Ausbau zur dritt­li­ga­taug­li­chen Spiel­stätte gestoppt hatte.

Knack­punkt in der Verhand­lung ist das fehlende Baugrund­gut­achten. Richter Anton Varga ließ durch­bli­cken, dass die Stadt wohl zumin­dest mitver­ant­wort­lich ist für das Debakel. Ihr sei der schwie­rige Baugrund bekannt gewesen, und sie selbst hätte ein Gutachten in Auftrag geben müssen, bevor Aboa die Planungen voran­ge­trieben hatte. Dass sie das unter­ließ, lag offenbar am Zeitdruck, denn die Stadt wollte schnell an Förder­mittel kommen.

Erst im Januar 2011 gab die Stadt eine Studie in Auftrag, die zu dem Schluss kam, dass die Tribünen anders geplant werden müssten, um stand­si­cher zu sein. Aboa wurde im November gekün­digt, der Bau gestoppt. Eine außer­ge­richt­liche Einigung – Aboa wollte vor Prozess­be­ginn noch 57.000 Euro - ließ die Stadt platzen.

Aboa bleibt unter­dessen dabei, dass das Wesa für 15 Millionen Euro dritt­li­ga­taug­lich hätte umgebaut werden können. Wie die Stadt auf 30 Millionen kam, sei bis heute nicht schlüssig. Auf diese Erklä­rung warte man noch, so der Aboa-Anwalt.