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Arbeitsagentur: Vier Monate Kindergeld für Schulabgänger ohne Anschlussausbildung

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Schulabgänger müssen sich nicht arbeitslos melden, vorausgesetzt, sie beginnen innerhalb von vier Monaten eine Ausbildung. Gleiches gilt für Studium oder Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr. Darauf hat die Zwickauer Arbeitsagentur hingewiesen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt innerhalb der vier Monate bestehen – und auch länger, wenn sich das Kind nachweislich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn wartet.