Fluthilfe kann beantragt werden
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Vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Privatpersonen und Vereine können ab heute staatliche Hilfen beantragen. Die Anträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Privatpersonen sollen bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Für die Beseitung von Schäden, zum Beispiel an Straßen oder Brücken, können Kommunen mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent rechnen. Auch Unternehmen werden unterstützt. Das Hochwasser hat in Sachsen Schäden von rund 1,9 Milliarden Euro angerichtet.