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Freier Verkauf von Feuerwerk im Freistaat

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In den Läden hier bei uns in Sachsen kann ab Donnerstag wieder Silves­ter­feu­er­werk gekauft werden. Abgefeuert werden dürfen die Böller aber nur am 31. Dezember und 1. Januar. Die sächsi­schen Feuer­wehren raten, vor Silvester Balkone freizu­räumen. Raketen könnten hier schnell brenn­bares Material in Flammen setzen. Raketen sollten nicht einfach in die Erde gesteckt werden. Besser sei es, die Raketen aus schwere Flaschen auf sicherem Unter­grund abzufeuern. Nach Schät­zungen werden in Deutsch­land pro Jahr fast 125 Millionen Euro für Silves­ter­feu­er­werk ausge­geben.