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Freiheitsstrafe für übergriffigen Masseur
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Das Landgericht Zwickau hat am Donnerstag einen Masseur zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der 48-Jährige soll in seiner Praxis Patientinnen gegen ihren Willen sexuell missbraucht haben.
Zwischen März 2025 und Januar 2026 sind neun Fälle bekannt. Drei davon wertete das Gericht als Vergewaltigung, die anderen sechs als sexuellen Übergriff. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss der Mann einem seiner Opfer 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Gewerbeerlaubnis wurde dem Mann aber bereits entzogen. Seit Ende Januar saß er in Untersuchungshaft.
