Freispruch für Eltern des verstorbenen Babys
Das Zwickauer Landgericht hat die Eltern des verstorbenen Babys aus dem Vogtland am Montag freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, dass der Vater das sechs Monate alte Kind mit einem Kissen erstickt und die Mutter die Tat nicht verhindert haben soll. Das Gericht erklärte den Freispruch mit dem Mangel an Beweisen.
Die achtjährige Tochter hatte bei der Verhandlung als Zeugin ausgesagt und den Ablauf teilweise anders geschildert als voriges Jahr bei den Ermittlungen - das Baby habe nach der Tat mit dem Kissen noch gelebt, hieß es jetzt vor Gericht. Das Baby starb im Sommer 2017. Damals war die Zeugin drei Jahre alt.
Die Todesursache konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Neben dem unnatürlichen Tod kommt ebenso ein natürlicher Tod aufgrund einer Herzerkrankung in Frage.
Die beiden Angeklagten haben zur Sache geschwiegen.