Freispruch für früheren Döner-Chef von Wilkau-Haßlau
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Im Fall des 2014 abgebrannten Döner-Ladens von Wilkau-Haßlau hat es eine überraschend Wende gegeben. Der angeklagte Besitzer muss doch nicht wegen schwerer Brandstiftung ins Gefängnis. Der Türke gewann am Donnerstag seine Berufungsverhandlung. Die Indizien reichten nicht aus, ihn als Brandstifter zu überführen. Und so wurde er lediglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt – wegen Versicherungsbetrugs.
In erster Instanz war der 34-Jährige zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Da war sich der Richter sicher, dass der Mann Feuer legte, um die Versicherungssumme zu kassieren.