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Freispruch für rechten Liedermacher

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Er hatte ein Loblied auf das NSU-Trio geschrieben und auf CD gepresst. Dafür stand der Zwickauer Maik K. am Mittwoch vor Gericht. Das Urteil: Freispruch.

Der Richter begrün­dete die Entschei­dung mit der Meinungs­frei­heit. Der Vertei­diger hatte argumen­tiert, das Lied seines Mandanten sei Satire. Das konnte der Richter nicht wider­legen.

Der 30-Jährige hatte getextet: "Wir huldigen der hübschen Nazimaus. Die Frau und ihre beiden Männer (...) sind die Größten ihrer Zunft.„

500 CDs des rechten Lieder­ma­chers hatte die Polizei beschlag­nahmt bei einer bundes­weiten Razzia im April.

Der Staats­an­walt kündigte Berufung an. Er erkennt in dem Lied eine Billi­gung von Straf­taten.