Freispruch für rechten Liedermacher
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Er hatte ein Loblied auf das NSU-Trio geschrieben und auf CD gepresst. Dafür stand der Zwickauer Maik K. am Mittwoch vor Gericht. Das Urteil: Freispruch.
Der Richter begründete die Entscheidung mit der Meinungsfreiheit. Der Verteidiger hatte argumentiert, das Lied seines Mandanten sei Satire. Das konnte der Richter nicht widerlegen.
Der 30-Jährige hatte getextet: "Wir huldigen der hübschen Nazimaus. Die Frau und ihre beiden Männer (...) sind die Größten ihrer Zunft.„
500 CDs des rechten Liedermachers hatte die Polizei beschlagnahmt bei einer bundesweiten Razzia im April.
Der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Er erkennt in dem Lied eine Billigung von Straftaten.