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Freiwillige soziale Leistungen - Stadt muss vertrösten

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Die Stadt kann aktuell keine freiwilligen sozialen Leistungen auszahlen, weil der Haushalt für 2021 noch nicht beschlossen ist. Das betrifft z.B. das Begrüßungsgeld von Neugeborenen, die Schülerbeförderungskosten oder das Essengeld für Kinder von Schülern und Studenten. Trotzdem könnten die entsprechenden Anträge gestellt werden, hieß es aus dem Rathaus. Das würde die Bearbeitungszeiten nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung verkürzen. Mit einer Auszahlung könnten die Antragsteller voraussichtlich ab April rechnen, hieß es.