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Garagen: Grünes Licht für Reform der Nutzungsgebühr

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In Zwickau befinden sich knapp 7.000 Garagen auf städtischem Boden. Bisher variiert die Nutzungsgebühr je nach Lage der Garage – sie bewegt sich zwischen 39 Euro und 123 Euro im Jahr. Ab Januar 2026 gilt eine Pauschale: Für jede Garage sind 120 Euro pro Jahr zu zahlen. Der Finanzausschuss hat zweimal darüber beraten und in dieser Woche nun zugestimmt.

Das Liegenschaftsamt begründet die einheitliche Gebühr damit, dass der Nutzungszweck unabhängig von der Lage vergleichbar sei. Auch in anderen Städten wird das so gehandhabt – in Leipzig, Chemnitz und Werdau beispielsweise.

Bei den 120 Euro ist die Betriebskostenpauschale von 30 Euro bereits einkalkuliert. Diese enthält auch die Grundsteuer, die seit diesem Jahr die Stadt bezahlen muss und nicht der Eigentümer der Garage. Das sogenannte Nutzungsentgelt war seit 2003 konstant, informiert die Stadtverwaltung weiter.

Der Finanzausschuss hat im November ausführlich über diese neue Regelung diskutiert und am Ende die Entscheidung vertagt. Es wurde unter anderem auf den Verwaltungsaufwand verwiesen und angeregt, sich von den Grundstücken zu trennen. Die zweite Lesung war kurz und das Votum klar: Das einheitliche Nutzungsentgelt von 120 Euro wurde einstimmig beschlossen.