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Gefängnisstrafen für Zwickauer Männertags­schläger

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Im Prozess um die Männer­tags­schlä­gerei von 2015 hat das Gericht am Mittwoch Haftstrafen verhängt. Der Haupt­be­schul­digte muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, die beiden Mitan­ge­klagten für drei Jahre bzw. sieben Monate.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Trio vor einer Gaststätte auf dem Haupt­markt drei Männer angegriffen und zum Teil erheb­lich verletzt hat. Eines der Opfer verlor ein Auge.